Stiftungen

 

Stiftungen dienen mit Hilfe des Stiftungsvermögens einem bestimmten Zweck, den die Stifter*innen bei der Gründung festlegen. Das anfängliche Stiftungsvermögen, der Stiftungsstock, muss dauerhaft erhalten werden und ist also gleichsam „auf ewig“ angelegt. Es werden neuerdings aber auch Gründungen von Verbrauchsstiftungen mit begrenzter Lebensdauer zugelassen, die ihr Vermögen nach und nach für den jeweiligen Zweck aufbrauchen.

Nach § 80 BGB sind zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsicht erforderlich. Dies wird durch die Stiftungsgesetze der der Bundesländer geregelt. Eine Stiftung hat eine Satzung, die u. a. die Ziele und die Art der Verwendung ihrer frei verfügbaren Finanzmittel festschreibt. Eine Stiftung hat in der Regel einen Vorstand, jedoch – im Vergleich zu einem Verein – keine Mitglieder.

 

Stiftungsformen

 Es gibt fördernde Stiftungen, die Projekte aus den Zinserträgen finanziell fördern, und operative Stiftungen, deren Stiftungszweck z. B. im Betrieb einer sozialen oder kulturellen Einrichtung oder eines Unternehmens besteht und die daher nur eigene Projekte durchführen. Bei den fördernden Stiftungen gibt es einige, die ausschließlich von sich aus nach geeigneten Förderprojekten ausschauen und eine Antragstellung von Dritten nicht zulassen.

Die Zinserträge aus dem Stiftungsvermögen sind zu verwenden, um die Verwaltungskosten der Stiftung zu finanzieren, ggfs. den Stiftungsstock zu erhöhen, um den Inflationsverlust auszugleichen, und um die festgelegten Zwecke zu fördern. Solange nur niedrige oder sogar kaum Zinserträge zu erzielen sind, haben vor allem die kleineren Stiftungen oft keine Möglichkeiten mehr, einzelne Projekte zu fördern. Stiftungen können allerdings auch Spenden sammeln, die sie dann in voller Höhe für die Förderung ihrer Zwecke einsetzen können.

 

Erwartungen an eine Förderung

 Eine Stiftung erwartet, dass ihr Engagement nicht zum „Stopfen“ einer finanziellen Lücke erbeten wird, sondern als Anschubfinanzierung für ein neues und innovatives Projekt, dass nach zwei bis maximal drei Jahren eigenständig und nachhaltig weitergeführt werden wird.

 

Stiftung ist ein großer Haufen Geld, umringt von Leuten, die welches wollen.

N. N. (www.gutzitiert.de)

Mein Tipp

Der Hörspaziergang führt durch die Innenstadt Hamburgs: Kommen Sie mit auf eine Reise quer durch die Stiftungshauptstadt Deutschlands mit ihren etwa 1.460 Stiftungen.