
Unsere Zusammenarbeit
Das Wichtigste für unsere Zusammenarbeit ist das gegenseitige Vertrauen. Deshalb verzichte ich auf einen ausführlichen Vertrag mit vielen Regelungen. Mir genügt es, wenn Sie mir auf der Grundlage meines Angebotes einfach einen schriftlichen Auftrag erteilen. Dazu kommen ein paar „Spielregeln“, die sogenannten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“,, um das Geschäftliche unserer Zusammenarbeit zu regeln.
Meine „Spielregeln“ (AGB)
1. Grundlage
Ich habe Ihnen zunächst ein Angebot mit einem Stundensatz erstellt, das dann die Grundlage meiner Arbeit für Sie bildet.
Ein pauschales Honorar biete ich Ihnen – im beiderseitigen Interesse – nicht an. Ich werde selbstverständlich darauf achten, kostenbewusst zu arbeiten. Alles, was Sie bzw. Mitarbeiter:innen Ihrer Organisation selbst übernehmen, wird meine Honorarkosten entsprechend verringern.
2. Meine Arbeitszeit
Zu den von Ihnen zu bezahlenden Arbeitszeiten gehören z. B. unsere Präsenz- oder Online-Besprechungen, die Projektbegleitung Konzeptentwicklung, Fördermittelrecherchen und die Vorbereitung von Fördermittelanträgen, Kontaktaufnahmen und Gespräche mit möglichen Zuwendungsgeber:innen, Privatgönner:innen („Großspender:innen“) und Unternehmen, etc. sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Materialien, Spendenbriefen, die Planung und Durchführung von Aktionen, soweit Sie diese nicht selbst übernehmen, und die Erstellung von Zwischenberichten und Verwendungsnachweisen.
Bitte denken Sie daran, dass mein Arbeitsaufwand für die Recherche und Vorbereitung eines Fördermittelantrages unabhängig von der Bewilligung einer Zuwendung ist. Deshalb rechne ich meine Arbeitszeit auch dann ab, wenn Sie die erhoffte Zuwendung nicht erhalten sollten.
Für die Durchführung von Workshops und Seminaren etc. berechne ich einen gesonderten Stundensatz, in dem mein Aufwand für Vorbereitung und Dokumentation enthalten ist.
Meine Aufwendungen für Telefon, Porto und Sachmittel etc. sind in meinen Stundensätzen bereits enthalten.
3. Zusätzliche Leistungen Dritter
Zusätzlich zu meinen Leistungen werden Aufwendungen für die externe grafische Gestaltung, den Druck und den Versand von Faltblättern, Broschüren, Spendenbriefen und Plakaten sowie weiteren Materialien oder für besondere Aktionen und Veranstaltungen entstehen. Ich kann Ihnen hierfür Partner:innen empfehlen, Sie können aber selbstverständlich auch Ihre eigenen Kontakte nutzen. Die entstehenden Kosten für entsprechende Aufträge gebe ich ohne Aufschlag an Sie weiter, soweit die Aufträge nicht von Ihnen erteilt und direkt mit Ihnen abgerechnet werden.
Diese Sachkosten lassen sich im Rahmen meines Angebots nicht vorab kalkulieren, da sie erst im Rahmen des zu erarbeitenden Fundraisingkonzeptes geplant und ermittelt werden können.
4. Ihre Eigentumsrechte
Die Eigentums- und Nutzungsrechte an den gemeinsam erarbeiteten oder von mir entwickelten Ideen (z. B. Slogan / Motto) und Materialien für Ihr Projekt gehen an Sie über und können von Ihnen frei und ohne Namensnennung in allen Medien zeitlich unbegrenzt verwendet werden.
Für alle von Dritten erbrachten Leistungen (z. B. grafische Gestaltung eines Logos, eines Faltblattes oder einer Internetseite) müssen Sie die Eigentums- und Nutzungsrechte jeweils einzeln vereinbaren.
5. Meine Reisekosten
Mir sind persönliche (Präsenz-)Treffen wichtig, weil sie das Gespräch erleichtern und mehr Kreativität ermöglichen. Deshalb komme ich im Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) kostenfrei zu Ihnen. Für Fahrten innerhalb Norddeutschlands nutze ich möglichst den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Hier gebe ich die entstehenden Fahrtkosten ohne Aufschlag an Sie weiter. Für die Reisezeiten berechne ich Ihnen keine Arbeitszeit.
Für Beratungstermine außerhalb Norddeutschlands treffe ich mit Ihnen jeweils vorher eine Vereinbarung über die Abrechnung von Fahrtkosten, eventuellen Übernachtungskosten und Reisezeiten.
6. Rechnungstellung
Ich schicke Ihnen jeweils vierteljährlich nach Abschluss eines Quartals meine Abrechnung. Diese ist von Ihnen ohne Abzüge zu bezahlen.
7. Verantwortung und Haftung
Meine Tätigkeit erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung für meine Beratungs- und Betreuungsleistungen schließe ich daher aus.
Ich bin immer in Ihrem Auftrag tätig. Deshalb kann ich z. B. zwar die Fördermittelanträge für Sie vorbereiten, aber nur Sie können diese rechtsverbindlich einreichen. Damit übernehmen Sie selbst dafür die Verantwortung und die Haftung.
Eine juristische Beratung z. B. für Verwaltungs-, Vertrags-, Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Steuer- und Finanzrecht kann ich für Sie nicht übernehmen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an eine entsprechende Fachkanzlei.
8. Beendigung unserer Zusammenarbeit
Unsere Zusammenarbeit endet, wenn das Projekt abgeschlossen und abgerechnet sein wird. Falls Sie meine Unterstützung nicht mehr benötigen, können wir die Zusammenarbeit jederzeit – ohne eine erforderliche Kündigungsfrist – vorzeitig beenden.
9. Für den Fall der Fälle …
Ich wünsche Ihnen und mir, dass wir immer im guten Einvernehmen miteinander arbeiten. Sollte es leider dennoch einmal zu Unstimmigkeiten kommen, möchte ich alles dran setzen, mich gütlich mit Ihnen zu einigen und auf rechtliche Auseinandersetzungen zu verzichten.
Norderstedt, 19.10.2021
Unwägbarkeiten sind nicht abzuwägen.